Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hinterhov.de und wurde am 27.06.2025 erstellt.

Ziel der Barrierefreiheit

Karolin Ring ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) sowie die Bayerische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.

Ziel ist es, die Website im Einklang mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der europäischen Norm EN 301 549 (entsprechend WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) möglichst barrierefrei zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Barrierefreiheit dieser Website wurde mit dem Tool Siteimprove Accessibility Checker überprüft. Der aktuelle Score liegt bei 85 von 100 Punkten.

Die Website ist damit teilweise mit den Anforderungen der oben genannten Richtlinien vereinbar. Es bestehen noch vereinzelte Barrieren, deren Beseitigung schrittweise erfolgt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Kontaktformulare, z. B. fehlende Feldbeschriftungen für Screenreader
  • Einzelne Kontraste und Tastaturfokusselemente werden noch überarbeitet
  • Weitere Bereiche der Website befinden sich derzeit in technischer und inhaltlicher Prüfung

Ich arbeite kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Website zu verbessern und die gesetzlichen Vorgaben vollständig zu erfüllen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontakt

Sollten Sie beim Besuch dieser Website auf Barrieren stoßen oder Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, freue ich mich über Ihre Rückmeldung.

Kontakt:
Karolin Ring
Bahnhofstraße 24
15848 Beeskow
E-Mail: kontakt@hinterhov.de

Ich bemühe mich, Ihr Anliegen innerhalb von fünf Werktagen zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Kein Schlichtungsverfahren vorgesehen

Als privatwirtschaftliches Unternehmen unterliegt Karolin Ring keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG. Sollte dennoch ein ernstzunehmendes Problem bestehen, bemühe ich mich um eine direkte und einvernehmliche Lösung im Dialog mit Ihnen.